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In unserem Vergleich haben wir die verschiedenen Arten der Gewerbeversicherung bereits aufgelistet. Nachfolgend erhältst Du detailliertere Informationen und Beispiele je nach Bereich oder Gewerbe, das Du ausübst.
Unfälle können passieren. Trotz aller Vorsicht wirst du nie ausschließen können, dass du oder deine Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit einen anderen Menschen verletzen oder deren Eigentum beschädigen. Deshalb ist die Betriebshaftpflichtversicherung (auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt) die wichtigste Versicherung für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer. Für bestimmte Berufsgruppen – beispielsweise für Anwälte oder Steuerberater – ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend. Die Kosten der Betriebshaftpflicht richten sich in erster Linie nach den jeweiligen individuellen Risiken . Handwerker haben ein größeres Risiko als Menschen, die einer Bürotätigkeit nachgehen. Wichtig ist außerdem die gewählte Deckungssumme. Diese solltest du immer so wählen, dass der größte anzunehmende Schaden abgedeckt ist. Die Empfehlung liegt bei etwa 3 Millionen Euro.
Tritt ein Schadensfall ein, aufgrund dessen Du deine berufliche Tätigkeit nur sehr stark eingeschränkt oder eine Zeit lang gar nicht fortsetzen kannst, sind die finanziellen Folgen möglicherweise existenzbedrohend. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz auch BU genannt) hilft Dir, die Zeit nach dem Schadenereignis finanziell zu meistern. Du kannst sie in zwei Varianten abschließen: die kleine BU, die Teil der Inhaltsversicherung sein kann, sowie die mittlere oder große BU als eigenständige Versicherung. Im Gegensatz zur kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die mittlere und große BU auch zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel Überstundenzuschläge oder Schichtarbeit, die wegen der Betriebsunterbrechung entstehen. Grundsätzlich werden jedoch nur die tatsächlichen Umsatzbußen erstattet, es gilt ein Bereicherungsverbot.
Wird ein Kunde durch Dein Verschulden zum Beispiel verletzt oder erleidet einen finanziellen Schaden , bist Du als Selbstständiger gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Eine Berufshaftpflichtversicherung bewahrt Dich im Ernstfall davor, die Kosten für den Schadensersatz selbst tragen zu müssen. Insbesondere, wenn sich jemand aufgrund eines Fehlers deinerseits verletzt, können diese Schadensersatzzahlungen schnell in ungeahnte Höhen steigen. Ohne Versicherungsschutz kann das für Dich im Ernstfall den finanziellen Ruin bedeuten. Vor allem, wenn Du ein Einzelunternehmen (z.B. als eingetragener Kaufmann ) führst, musst du in diesem Fall mit deinem Privatvermögen haften. Deshalb solltest Du nicht auf den Schutz einer Berufshaftpflicht verzichten.
Egal ob Aufsichtsrat, CEO oder Vorstand – auch ein hohes Maß an Fachkompetenz, Erfahrung und exakter Planung kann Fehlentscheidungen nie hundertprozentig verhindern. Die D&O-Versicherung (auch Geschäftsführerhaftpflicht, Managerhaftpflicht oder Organhaftpflicht) schützt allumfassend, wenn es aufgrund von Fehlern zu einer Schadensersatzforderung kommen sollte. Entscheidungsträger von Großkonzernen und Aktiengesellschaften , etwa Aufsichtsräte und Vorstände, benötigen einen umfassenden Schutz für ihren Verantwortungsbereich. Aber auch für CEOs, Geschäftsführer und leitende Angestellte bei kleineren und mittelständischen Unternehmen, ebenso bei Start-ups, ist die D&O-Versicherung unverzichtbar. Das gilt ebenso für Leiter und Vorstandsmitglieder in Vereinen, Stiftungen, NGOs, gemeinnützigen Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen. Denn auch in diesen Organisationen besteht generell die Gefahr, durch Fehlverhalten oder eine falsche Risikoeinschätzung einen unabsehbaren Schaden zu verursachen. Zu den versicherten Schadensfällen gehören Auswahlschäden, wie einer mangelhaften Besetzung in Schlüsselpositionen, Organisationsverschulden, wie einer Fehleinschätzung von Unternehmensrisiken oder auch Überwachungsverschulden wie der Versäumnis von wichtigen Fristen.
Egal ob Du als Ingenieur, Berater, IT-Fachmann oder Architekt tätig bist - wenn Du für einen Dritten eine Dienstleistung erbringst oder in einem beratenden Beruf arbeitest, besteht für dich als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler das Risiko, einen echten Vermögensschaden zu verursachen. Schon ein kleiner Fehler, wie das Versäumen einer Frist, kann womöglich sehr hohe Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen und dadurch deine berufliche Existenz bedrohen. Ein echter oder reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil beziehungsweise ein entgangener finanzieller Vorteil, der einem Dritten entsteht. Solche Schäden resultieren zum Beispiel aus falscher oder unterlassener Beratung von Kunden oder Mandanten. Sie können aber auch Folge eines wesentlich kleineren Fehlers sein. Die Firmenrechtsschutzversicherung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die du ganz nach Ihrem individuellen Risiko wählen kannst. Dazu gehören beispielsweise der Arbeitsrechtsschutz, der Immobilienrechtsschutz oder auch der Verkehrsrechtsschutz. Die Firmenrechtsschutzversicherung springt zum Beispiel bei Anwalts- oder Gerichtskosten ein oder übernimmt Zeugengelder. Sie ist daher für jeden Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer zu empfehlen.
Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung, Gewerbeinhaltsversicherung oder gewerbliche Hausratversicherung genannt) ist eine gewerbliche Sachversicherung, die Deine Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte absichert. Wie wichtig die Inhaltsversicherung für Dich und deine Tätigkeit ist, hängt vor allem von der Art deines Betriebs ab. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollten eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen, um im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Führst Du beispielsweise einen Installationsbetrieb, musst Du unbedingt die Gegenstände versichern, die Du bei deinen Kunden einbaust. Oder wenn Du als Händler einen großen und/oder teuren Lagerbestand an Waren und Vorräten hast, ist eine Geschäftsinhaltsversicherung für Dich unverzichtbar und sollte dein Warenlager besichert sein, verlangt die Bank eine Versicherung. Dennoch ist eine Inhaltsversicherung generell für alle anderen Selbstständigen dringend zu empfehlen. Denn wird beispielsweise Dein Unternehmen oder Dein Geschäft ausgeraubt oder es kommt es zu einem Brand, entstehen für Dich ungeplant hohe Kosten. Ohne Geschäftsinhaltsversicherung musst Du für diese Kosten selbst aufkommen und das kann im schlimmsten Fall Deine hart erarbeitete Selbstständigkeit kosten.
Die Produkthaftpflichtversicherung (auch als Produkthaftungsversicherung bekannt) schützt Dich als Hersteller vor Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von fehlerhaften Produkten. Laut des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) haftest Du für Schäden, die durch Deine Produkte entstehen. Eine Produkthaftpflichtversicherung kannst Du immer nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Sie kann entweder bereits im Versicherungsschutz Deines gewählten Angebots integriert sein, oder Du kannst sie zusätzlich abschließen. Man unterscheidet zwischen der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung, die für gewöhnlich bereits Teil der Betriebshaftpflichtversicherung ist und dann einspringt, wenn ein Dritter einen gesundheitlichen oder Sachschaden aufgrund eines deiner Produkte erleidet. Andererseits spricht man von der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung. Diese übernimmt Kosten, die aufgrund von finanziellen Folgeschäden auftreten, die üblicherweise bei Produkten auftreten, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Du musst sie zur Betriebshaftpflichtversicherung extra hinzubuchen.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie für Ihre Familie, aber auch andere wirtschaftlich abhängige Hinterbliebene eine finanzielle Absicherung schaffen und ihnen die Gewissheit geben, dass für sie gesorgt ist, wenn Sie sterben. Als Sicherheit für einen Kredit – etwa ein Immobiliendarlehen – lässt sich die Versicherung ebenfalls einsetzen.
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Fall des Todes der versicherten Person eine vereinbarte Summe an diejenigen Personen aus, die im Vertrag als Begünstigte genannt sind – zum Beispiel Ihre Familie. Es handelt sich also um eine (reine) Versicherung für den Todesfall.
Als so genannten Bezugsberechtigten können Sie nicht nur Familienangehörige, sondern auch jede beliebige andere Person benennen. Ihre Hinterbliebenen erhalten die Versicherungssumme, auch wenn Sie erst seit kurzer Zeit Prämien zur Risikolebensversicherung gezahlt haben. Beachten Sie aber, dass die Versicherungssumme nur dann gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall, also der Tod, während der Laufzeit der Versicherung eintritt.
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, zahlen Sie Ihre Beiträge für das Versprechen des Lebensversicherers, dass er im Versicherungsfall – und nur dann – die vereinbarte Leistung erbringt und den von Ihnen bestimmten Personen die Versicherungssumme auszahlt. Anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung, werden bei der reinen Risikolebensversicherung die Beiträge nicht zum Aufbau von Kapital für eine Erlebensfall-Leistung verwendet. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau. Daher sind die Beiträge für diesen Typ von Lebensversicherung deutlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.
Überlebt die versicherte Person die vereinbarte Vertragslaufzeit, wird bei Ablauf des Vertrags die Versicherungsleistung nicht fällig. Auch werden grundsätzlich keine Prämien zurückerstattet, da die gezahlten Prämien für die Risikotragung verbraucht wurden. Die Versicherung läuft aus.
Wenn Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag auf das Leben eines anderen abschließen, sind also die versicherte Person und der Versicherungsnehmer nicht identisch, so muss unter bestimmten Voraussetzungen die versicherte Person vor dem Vertragsabschluss schriftlich zustimmen, damit der Vertrag wirksam wird.
Die Kapitallebensversicherung stellt eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung mit Zahlung im Todesfall und einem langfristigen Sparvorgang mit Zahlung nach Ende der Laufzeit mit Zinsen dar. Wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt, erhält die begünstigte Person, der sog. Bezugsberechtigte, die Versicherungssumme ausgezahlt. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, wird das über die Laufzeit angesammelte Kapital an den Versicherungsnehmer oder eine andere, von ihm benannte Person ausgezahlt. Dabei zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht nur die vertraglich garantierte Versicherungssumme aus, sondern in der Regel auch einen zusätzlichen Anteil an den Gewinnen, die das Unternehmen während der Laufzeit aus Ihren Prämien erwirtschaftet hat (die Überschussbeteiligung).
Eine Ausnahme bilden fondsgebundene Lebensversicherungen, die in der Regel nur im Todesfall garantierte Leistungen bieten. Eine Kapitallebensversicherung können Sie in bestimmten Fällen auch beleihen und so als Sicherheit für ein Darlehen nehmen.
Sie können die Lebensversicherung auch auf das Leben eines anderen abschließen. In diesem Fall muss die versicherte Person schriftlich in den Vertrag einwilligen, bevor dieser geschlossen wird. Eine Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die vereinbarte Leistung den Betrag der üblichen Beerdigungskosten von gegenwärtig 8.000 Euro nicht überschreitet. Auch für Kollektivverträge im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist ein derartiges Einwilligungserfordernis nicht vorgeschrieben.
Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme sollte dem Neuwert des vorhandenen Hausrats entsprechen.
Sie haben die Wahl, ob Sie die Versicherungssumme selbst konkret angeben (es empfiehlt sich hierbei eine Ermittlung nach Wertermittlungsbogen) oder eine Wertermittlung nach Quadratmetern der Wohnfläche vornehmen (zum Beispiel Wohnfläche x Versicherungssumme pro qm = 90 qm x 650 Euro = Versicherungssumme 58.500 Euro). Bei Ermittlung der Versicherungssumme nach Quadratmetern erklärt der Hausratversicherer in der Regel den Verzicht auf Prüfung einer Unterversicherung im Schadensfall.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden (zum Beispiel Garagen) auf demselben Grundstück, soweit diese nur zu privat genutzt werden. Ausschließlich beruflich benutzte Räume bzw. deren Einrichtung und Gegenstände sind nicht versichert.
Versicherte Sachen, die sich vorübergehend (maximal drei Monate) außerhalb der versicherten Wohnung befinden (zum Beispiel während einer Reise oder in einem Fahrzeug), sind innerhalb der sogenannten Außenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und unter den in den Versicherungsbedingungen genannten Einschränkungen (europaweiter oder weltweiter Außenversicherungsschutz) ebenfalls versichert.
Fahrräder sind wie alle übrigen Sachen, die sich im Haus befinden, mitversichert. Mit Einschluss der sogenannten Fahrraddiebstahlklausel können Fahrräder auch gegen Diebstahl abgesichert werden, wenn sich Ihr Fahrrad außerhalb des versicherten Grundstücks befindet. Der Versicherungsschutz kann zeitlich für bestimmte Tageszeiten eingeschränkt sein.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die sich für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben können. Auch wenn die Haftpflichtversicherung freiwillig ist, ist sie für jeden sinnvoll. Schon durch ein kleines Missgeschick kann großer Schaden angerichtet werden, für den der Schädiger prinzipiell unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die sich für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben können. Jeder kann im privaten Bereich einen Schaden verursachen. Zu diesen Gefahren des Alltags gehört beispielsweise nicht nur, dass der Fußball Ihres Sohnes unbeabsichtigt in Nachbars Fensterscheibe landet. Schließlich nehmen Sie als Fußgänger oder Radfahrer ebenfalls am Straßenverkehr teil und können so einen folgenschweren Unfall mit einem Schaden in Millionenhöhe verursachen. An dieser Stelle springt die Privathaftpflichtversicherung ein, und zwar bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Verursacht dagegen ein Autofahrer einen Unfall, greift allein die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Nicht jeder Schaden ist von der Haftpflichtversicherung erfasst, sondern nur der Schaden, der darauf beruht, dass Sie aufgrund von gesetzlichen Haftungsbestimmungen in Anspruch genommen werden.
Die Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für berechtigte Ansprüche auf. Sie hat daneben eine Abwehrfunktion und wehrt auch unbegründete Forderungen ab, die gegen Sie als Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Angehörige geltend gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen.
Die Wohngebäudeversicherung (nachfolgend Gebäudeversicherung) ersetzt Schäden am Gebäude, wenn diese durch eine versicherte Gefahr (zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) verursacht wurden.
Im Rahmen der Gebäudeversicherung besteht die Möglichkeit, neben den üblichen Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel etc. zusätzlich eine Elementarschadenversicherung (kurz Elementarversicherung) abzuschließen. Die Elementarschadenversicherung kann dann Schäden am Gebäude abdecken, welche zum Beispiel durch Überschwemmungen (zum Beispiel durch Starkregen, Hochwasser), Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdrutsch verursacht wurden. Prüfen Sie, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Sie sinnvoll ist und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz. Bitte klären Sie, welche Elementarrisiken im Einzelnen abgedeckt sind und welche Obliegenheiten bestehen (zum Beispiel Einbau einer Rückstauklappe). Denn bei diesen Gefahren zahlt die Gebäudeversicherung nur dann für daraus entstehende Schäden, wenn Sie diese durch eine entsprechende Elementarschadenversicherung mit jeweiligen Leistungsumfang erweitert haben.
Im Zusammenhang mit Reisen werden verschiedene Versicherungen angeboten. Zu den für Verbraucherinnen und Verbraucher interessantesten Reiserversicherungen zählen die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandsreise-Krankenversicherung. Hier erfahren Sie, was diese Versicherungen leisten, wann sie sinnvoll sein können und welche "7 Fragen" Sie sich stellen sollten, um die richtigen Reiseversicherungen auszuwählen.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur in der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern einen gewissen Versicherungsschutz, der in der Regel nur eine Notfallversorgung abdeckt. Wer in andere Länder reist oder umfangreichere Versicherungsleistungen haben möchte, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Auch für Privatversicherte kann diese sinnvoll sein.
Haben Sie sich vor Ihrem Urlaub Gedanken über Ihren Krankenversicherungsschutz gemacht und auch Ihre mitreisenden Angehörigen berücksichtigt? Nachlässigkeit kann unter Umständen sehr teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur in der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern Versicherungsschutz. Wer in andere Länder reist oder Zugang zu umfangreicheren Leistungen haben möchte, kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Auch für Privatversicherte kann diese sinnvoll sein.
Welchen Schutz bieten die gesetzliche und die private Krankenversicherung im Ausland?In der Regel haben Sie nur in Deutschland Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Ausnahme von diesem Prinzip besteht lediglich bei vorübergehenden Aufenthalten in Ländern der EU und so genannten SVA-Ländern. Das sind Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.Die medizinische Behandlung wird dort über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgerechnet. Diese wird in folgenden Ländern anerkannt:In allen 27 EU-Staaten,Großbritannien,drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen),drei Abkommensstaaten (Mazedonien, Montenegro, Serbien) und derSchweiz.
Zusätzliche länderspezifische Informationen sowie „Urlaubsmerkblätter“ mit weiteren Informationen erhalten Sie zum Beispiel bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).
Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erhalten die Europäische Krankenversicherungskarte automatisch, sie ist auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte aufgedruckt.Damit haben Sie in der Regel einen Anspruch auf eine medizinische Behandlung im lokalen öffentlichen Gesundheitssystem nach dem dortigen Standard. Dieser kann aber wesentlich niedriger als in Deutschland sein und in der Regel wird nur eine Notfallversorgung gewährt. Das bedeutet, wenn Ihnen die Weiterbehandlung zu Hause zuzumuten ist, bekommen Sie vor Ort eventuell nur ein Schmerzmittel oder beim Zahnarzt einen provisorischen Zahnersatz.Teilweise müssen Sie Behandlungen auch selbst bezahlen, die in Deutschland durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind oder Sie müssen den vor Ort üblichen Eigenanteil bezahlen. Außerdem darf eine wichtige Leistung generell nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden: der Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall.Abgesichert sind in der Regel auch nur ungeplante Behandlungen. Reisen Sie gezielt in das Ausland, um eine Behandlung durchführen zu lassen, müssen Sie das zuvor von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland genehmigen lassen.Auf jeden Fall müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (oder ein Ersatzdokument) vor Ort vorlegen können, ansonsten werden Sie die Behandlung in der Regel bezahlen müssen.
Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Sie bezahlt, wenn durch das versicherte Fahrzeug andere zu Schaden kommen. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen freiwillig. In der Teilkaskoversicherung sind zum Beispiel Diebstahl, Hagelschäden und Glasbruch versichert. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden.
Welche Kfz-Versicherungen gibt es? Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Ohne diese kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass derjenige, der durch ein Kfz geschädigt wird, zumindest die Sicherheit haben soll, dass sein Schaden ersetzt wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Fälle auf, bei denen durch ein versichertes Fahrzeug Menschen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen. Sie wehrt außerdem unberechtigte Forderungen ab. Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es gibt deshalb auch keinen gesetzlich festgelegten Mindestversicherungsumfang.
Es werden die Schäden am eigenen Kfz abgesichert. Man unterscheidet dabei die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Üblicherweise versicherte Gefahren in der Teilkaskoversicherung sind: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle sowie mut- und böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).Der Autoschutzbrief soll Hilfe bei Pannen (zum Beispiel Abschleppkosten, Ersatzteilversand, nicht die Reparaturkosten), Unfall (zum Beispiel Mietwagen-, Übernachtungskosten) oder Krankheiten (Rücktransport von Kranken) leisten.Die Kfz-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn Insassen des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden.
Die Telematik-Tarife sind ein zusätzlicher Baustein bei der Kfz-Versicherung. Bei diesem Baustein werden die Fahrdaten der Kunden anhand einer Telematik-Box oder App aufgezeichnet und diese erhalten bei umsichtiger Fahrweise Rabatte, zum Beispiel auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Diese Rabatte und deren Höhe sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig.
Telematik-Tarife bei der Kfz-Versicherung
Die Telematik-Tarife sind ein zusätzlicher Baustein bei der Kfz-Versicherung. Die Kunden geben dabei ihre Fahrdaten an die Kfz-Versicherer weiter und erhalten bei umsichtiger Fahrweise zum Beispiel einen Rabatt auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag.
Was sind Telematik-Tarife?
Telematik ist eine Kombination aus Telekommunikation und Informatik. Bei sogenannten Telematik-Tarifen geben die Kunden ihre Fahrdaten an ihre Kfz-Versicherer weiter. Die Versicherungen zeichnen dabei (meist über einen Dienstleister) Daten über das Fahrverhalten der Kunden auf, analysieren diese und belohnen Kunden, die zum Beispiel umsichtig fahren, mit Rabatten. Zu den gesammelten Daten zählen unter anderem das Tempo, die Beschleunigung, das Bremsverhalten, das Kurvenverhalten oder der Fahrtzeitpunkt und die Fahrtdauer. Die Fahrten werden unabhängig davon bewertet, wer am Steuer sitzt.Um die Daten aufzuzeichnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Es wird eine App auf dem Smartphone verwendet, welche die Daten speichert und an die Versicherung übermittelt. Es wird eine im Auto installierte Telematik-Box eingesetzt, die laufend Fahrdaten über GPS protokolliert und über das Mobilfunknetz an die Versicherung weiterleitet. Anhand der gesammelten Daten vergeben die Versicherungen einen sogenannten Score für die Kunden, also eine Bewertungszahl (Punkte), nach der sich der Rabatt bemisst. Der Score ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, die je nach Versicherung unterschiedlich gewichtet werden. Dazu zählen:
Beschleunigungsverhalten
Wer häufig schnell beschleunigt, wird als aggressiver Fahrer bewertet und bekommt einen Punktabzug. Die Technik kann dabei unterscheiden, ob es sich um einen sinnvollen Überholvorgang, zum Beispiel auf der Autobahn, handelt oder um ein riskantes Manöver wie die Beschleunigung vor einer auf „Gelb“ stehenden Ampel.
Überhöhtes Tempo ist als eine der häufigsten Unfallursachen bekannt. Wer sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, kann Bonuspunkte sammeln. Ein hartes Abbremsen kann zu Auffahrunfällen führen. Wer oft hart bremst, wird als unachtsam bewertet und bekommt einen Punktabzug. Häufig passiert dies vor Ampeln oder im Stau bzw. beim „Stop-and-Go-Verkehr".
Durch schnelles Fahren in Kurven erhöhen sich die Fliehkräfte und damit die Unfallgefahr. Eine gute Kurvenlage und ruhige Lenkbewegungen (auch bei schlängelnden Straßen) wirken sich positiv auf den Score aus.
Bei Fahrten in der Dunkelheit ist die Sicht schlechter und damit geht ein erhöhtes Unfallrisiko einher. Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht ebenfalls bei Fahrten im Berufsverkehr. Innerorts passieren häufiger Unfälle als außerorts. Bei Fahrten auf Bundesstraßen und Autobahnen in der Vormittagszeit ist das Unfallrisiko dagegen geringer.
Wer sein Smartphone während der Fahrt nutzt, konzentriert sich nicht auf den Straßenverkehr, wodurch die Unfallgefahr steigt.Vorteile von Telematik-Tarifen:Der durch umsichtige Fahrweise zu erreichende Bonus mindert den zu zahlenden Kfz-Versicherungsbeitrag.
Anhand der gesammelten Daten hat jeder Fahrer die Möglichkeit, seine eigene Fahrweise zu kontrollieren, zu verbessern und im Ergebnis risikoärmer zu fahren.Nachteile von Telematik-Tarifen: Höhere Versicherungsbeiträge sind aufgrund riskanter Fahrweise, vieler Fahrten bei ungünstigen Rahmenbedingungen oder wiederkehrenden Routen entlang von Unfallschwerpunkten möglich. Einige Versicherer geben jedoch auch lediglich einen Nachlass, sodass keine höheren Prämien als im Normaltarif anfallen. Telematik-Apps verbrauchen Datenvolumen und es werden nur Fahrten berücksichtigt bei denen eine GPS-Verbindung besteht.
Untergruppe der Sachversicherung, unter der Versicherungen zur Deckung technischer Risiken im wörtlichen Sinn eingeordnet werden. Im Gegensatz zur allg. Sachversicherung zeichnen sich technische Versicherungen mehrheitlich durch Versicherung spezifisch benannter Sachen gegen alle unvorhergesehenen Sachsubstanzschäden aus, soweit kein expliziter Ausschluss vorliegt (Prinzip der unbenannten Gefahren, Allgefahrenversicherung). Dazu zählen die Versicherung betriebsbereiter technischer Anlagen gegen Sachschäden und/oder gegen Vermögensschäden, die Versicherung von Bauwerken oder sonstiger technischer Anlagen während der Errichtungsphase gegen Sachschäden, die Versicherung technischer Anlagen gegen Sachschäden aus Herstellungs- oder Ausführungsfehlern während der Garantiezeit und die Versicherung technischer Geräte im Haushalt.
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