Das Maklermandat besteht aus dem Maklerauftrag und -vollmacht. Der Maklerauftrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Makler. Im Rahmen dieses Auftrags wird der Makler grundsätzlich nicht ohne Ihre Zustimmung oder Rücksprache zu halten gegenüber Dritten aktiv. Die Maklervollmacht legimitiert den Makler bzw. uns (Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Wiesbaden), Ihre Versicherungsdaten vom Versicherungsunternehmen anzufordern, diese für Sie zu digitalisieren und in allesmeins unter der Beachtung höchster datenschutzrechtlicher Standards zur Verfügung zu stellen. So können Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsunternehmen bestmöglich vertreten werden. Der Makler ist damit berechtigt, in Ihrem Namen Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen oder Untervollmachten auszustellen. Die gesamte Korrespondenz eines Versicherers wird uns in Kopie geschickt.
Die Maklervollmacht berechtigt den Bevollmächtigten dazu, Dritte zur Durchführung und Erfüllung des Maklerauftrags einzubeziehen. Schließlich berechtigt die Maklervollmacht den Bevollmächtigten, Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten (Mehrfachvertretung) abzuschließen. Sie können sich ein Muster dieses Mandats, also des Auftrags und der Vollmacht unter www.allesmeins.de ansehen. Das Mandat wird durch eine digitale Unterschrift unterzeichnet. Die Unterschrift erfolgt auf dem Display Ihres Smartphones. Das Maklermandat ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Ihnen jederzeit gekündigt werden.