Unsere Rolle und ihre Grenzen
Arconis Consulting berät ausschließlich betriebswirtschaftlich. Wir erbringen keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Insolvenzberatung. Dazu gehört auch, daß wir nicht beurteilen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt oder welche Pflichten sich daraus für die Geschäftsleitung ergeben.
Diese klare Abgrenzung dient Ihrem Schutz. In der Krise können Fehler in rechtlichen Fragen erhebliche persönliche Folgen für die Geschäftsleitung haben. Solche Fragen gehören deshalb in die Hände von Rechtsanwälten, idealerweise mit Erfahrung im Sanierungs- und Insolvenzrecht.
Gesetzliche Pflichten der Geschäftsleitung
Geschäftsleiter haben in der Krise gesetzliche Pflichten. Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) verpflichtet die Geschäftsleiter juristischer Personen, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Zudem knüpfen an die gesetzlichen Insolvenzgründe weitere Pflichten an.
Welche Pflichten im Einzelfall gelten und welche Fristen zu beachten sind, kann nur ein Rechtsanwalt verbindlich beurteilen. Wir raten daher dringend, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, sobald sich eine ernsthafte Krise abzeichnet – nicht erst, wenn die Zahlungsunfähigkeit unmittelbar droht.
Typische Anlässe für Berufsträger
Die folgenden Situationen sind typische Anlässe, zu denen Sie zusätzlich zur betriebswirtschaftlichen Beratung Berufsträger einbinden sollten. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
- Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, und Klärung der daraus folgenden Pflichten: Rechtsanwalt
- Fragen zu Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG oder zu Insolvenzverfahren: Rechtsanwalt
- Vergleiche mit Gläubigern, Rangrücktritte, Sicherheiten und Vertragsänderungen: Rechtsanwalt
- arbeitsrechtliche Maßnahmen: Rechtsanwalt
- steuerliche Folgen von Sanierungsmaßnahmen, Steuerrückstände, Jahresabschluß: Steuerberater
- Sanierungsgutachten nach IDW S 6 (Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer): hierfür qualifizierte Gutachter
Zusammenarbeit im Team
Eine erfolgreiche Sanierung ist meist Teamarbeit. Wir arbeiten mit Ihren bestehenden Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen oder ziehen auf Wunsch zugelassene Berufsträger hinzu. Unsere Aufgabe ist es, die betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu liefern, auf denen deren rechtliche und steuerliche Beurteilung aufbauen kann.
Warum frühes Handeln Spielräume erhält
Je früher Berufsträger eingebunden werden, desto mehr Wege stehen in der Regel noch offen. Eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern oder eine geordnete Restrukturierung setzt voraus, daß noch Zeit und Mittel vorhanden sind. Wer dagegen zu lange wartet, dem bleiben oft nur wenige Möglichkeiten.
Wir empfehlen deshalb, die rechtliche und steuerliche Begleitung von Beginn an mitzudenken. Unsere betriebswirtschaftlichen Ergebnisse – Lagebild, Liquiditätsplanung, Maßnahmenplan – stellen wir Ihren Beratern in einer Form zur Verfügung, die deren Arbeit erleichtert.
Häufige Fragen
Können Sie mir sagen, ob ich Insolvenz anmelden muß?
Nein. Diese Frage ist eine Rechtsfrage, die ausschließlich ein Rechtsanwalt beurteilen darf. Wir liefern auf Wunsch die betriebswirtschaftlichen Zahlen, die er dafür benötigt.
Was ist das StaRUG?
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Es enthält unter anderem Regelungen zur Krisenfrüherkennung und Instrumente zur Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ob und wie es in Ihrem Fall genutzt werden kann, klärt ein Rechtsanwalt.
Haben Sie eigene Rechtsanwälte?
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei. Auf Wunsch ziehen wir zugelassene Berufsträger hinzu oder arbeiten mit Ihren Beratern zusammen.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
So früh wie möglich, sobald sich eine ernsthafte Krise abzeichnet. Ein frühzeitiger Rat verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Pflichten und erweitert die Handlungsmöglichkeiten.