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KIRCHNER Finanzgruppe GmbH · Versicherungsmakler

Der Mak­ler­ver­trag – warum ein Makler

Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag seines Kunden. Hier erfahren Sie, auf welcher Grundlage wir für Sie tätig werden und was das für Sie bedeutet.

Die Rolle des Maklers

Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bezeichnet als Versicherungsmakler, wer für seinen Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluß von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Der Makler ist also der Interessenvertreter des Kunden. Er muß seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherungsverträgen und Versicherern am Markt zugrunde legen, sofern er den Kunden nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Auswahl hinweist.

Beratung und Begründung der Empfehlung werden dokumentiert. Für Fehler in der Beratung haftet der Makler; er muß deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten.

Mak­ler­ver­trag und Mak­ler­voll­macht

Im Maklervertrag wird festgehalten, welche Versicherungssparten wir für Sie betreuen, welche Leistungen wir erbringen und wie wir vergütet werden. Wir halten den Maklervertrag schriftlich fest, damit beide Seiten Klarheit haben.

Die Maklervollmacht berechtigt uns, gegenüber den Versicherern in Ihrem Namen aufzutreten, Auskünfte einzuholen, Angebote anzufordern und Vertragsänderungen vorzubereiten. Wichtige Entscheidungen, insbesondere Abschlüsse und Kündigungen, treffen Sie selbst.

Be­stands­über­tra­gung

Bestehende Verträge müssen für einen Maklerwechsel nicht gekündigt werden. Mit der Maklervollmacht teilen wir den Versicherern mit, daß die Betreuung künftig durch uns erfolgt. Inhalt, Beitrag und Laufzeit Ihrer Verträge bleiben dabei unverändert. Anschließend prüfen wir den übertragenen Bestand und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.

Vergütung: Courtage oder Honorar

In der Regel erhalten wir für die Vermittlung und Betreuung eine Courtage, also eine Vergütung, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt. Für Sie entstehen dadurch keine gesonderten Rechnungen. Wo keine Courtage gezahlt wird, etwa bei provisionsfreien Tarifen (Nettotarifen), und gegenüber Unternehmen auch in weiteren Fällen, kann ein Honorar vereinbart werden. Grundlage und Höhe legen wir vorab schriftlich mit Ihnen fest.

Erst­in­for­ma­ti­on und Transparenz

Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie von uns eine Erstinformation mit unseren Kontaktdaten, unserem Status als Versicherungsmakler, der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung), der Registrierung im Vermittlerregister und der Art unserer Vergütung. So wissen Sie von Anfang an, mit wem Sie es zu tun haben.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich ein Makler von einem Versicherungsvertreter?

Der Vertreter handelt im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer, der Makler im Auftrag des Kunden. Der Makler wählt aus einer hinreichenden Zahl von Angeboten am Markt aus.

Muß ich meine Verträge kündigen, wenn ich zu Ihnen wechsle?

Nein. Die Verträge laufen unverändert weiter; lediglich die Betreuung geht auf uns über.

Kann ich den Maklervertrag beenden?

Ja. Die Kündigungsregelungen sind im Maklervertrag festgehalten. Ihre Versicherungsverträge bleiben davon unberührt.

Wie kann ich Ihre Erlaubnis überprüfen?

Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO (Gewerbeordnung) sind im Vermittlerregister eingetragen, das öffentlich eingesehen werden kann. Unsere Registrierungsangaben erhalten Sie mit der Erstinformation.

Sprechen wir miteinander.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen – in Reinheim, in Frankfurt am Main oder bei Ihnen vor Ort.

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