Zum Inhalt springen
K5 WORLD – KIRCHNER Finanzgruppe GmbH K5 WORLD

KIRCHNER Finanzgruppe GmbH · Versicherungsmakler

Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung

Ob gesetzlich oder privat versichert: Lücken in der Gesundheits- und Pflegeabsicherung lassen sich gezielt schließen. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, die zu Ihrem Status passen.

Zu­satz­ver­si­che­run­gen für gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die medizinisch notwendige Grundversorgung ab. Wer darüber hinaus Leistungen wünscht, kann diese mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen – etwa für Zahnersatz und Zahnbehandlung, Krankenhausaufenthalte mit Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, Heilpraktiker, Brillen oder Auslandsreisen.

Gerade bei Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich Erstattungssätze, Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren erheblich. Wir vergleichen diese Punkte für Sie.

Private Kran­ken­voll­ver­si­che­rung

Ob ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung möglich ist, hängt von Ihrem Status ab – etwa als Selbständiger, als Beamter oder als Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Die Entscheidung ist langfristig und sollte gut überlegt sein, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich.

Wir betrachten mit Ihnen neben dem heutigen Beitrag auch die Beitragsentwicklung im Alter, den Leistungsumfang, die Familienplanung und die Folgen für Angehörige, die in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert wären.

Pflege: eine oft un­ter­schätz­te Lücke

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilabsicherung angelegt. Je nach Pflegegrad – es gibt fünf Pflegegrade – zahlt sie feste Beträge, die die tatsächlichen Kosten einer häuslichen oder stationären Pflege häufig nicht decken. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen selbst und unter Umständen ihre Angehörigen.

Eine private Pflegezusatzversicherung, etwa als Pflegetagegeld, schließt diese Lücke ganz oder teilweise. Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag und desto einfacher die Gesundheitsprüfung.

Kran­ken­ta­ge­geld und Kran­ken­haus­ta­ge­geld

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit endet für Arbeitnehmer nach der Entgeltfortzahlung die Lohnzahlung des Arbeitgebers; das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung liegt unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Selbständige sind von einem Einkommensausfall oft noch unmittelbarer betroffen.

Ein privates Krankentagegeld gleicht diese Differenz aus. Wir ermitteln mit Ihnen die Höhe, die zu Ihren laufenden Verpflichtungen paßt, und den Zeitpunkt, ab dem die Leistung beginnen soll.

Häufige Fragen

Kann ich als gesetzlich Versicherter einzelne Zusatzleistungen privat absichern?

Ja. Zusatzversicherungen lassen sich einzeln abschließen, zum Beispiel nur für Zahnersatz oder nur für den Krankenhausaufenthalt.

Was ist Pflegetagegeld?

Ein vereinbarter Tagessatz, den der Versicherer je nach Pflegegrad auszahlt. Sie können frei darüber verfügen, unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt.

Kann ich aus der privaten Krankenversicherung jederzeit zurück in die gesetzliche?

Nein. Eine Rückkehr ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich und ab einem gewissen Alter weitgehend ausgeschlossen. Deshalb sollte die Entscheidung für die private Vollversicherung sorgfältig geprüft werden.

Warum sollte ich eine Pflegezusatzversicherung früh abschließen?

Weil der Beitrag mit dem Eintrittsalter steigt und eine Gesundheitsprüfung mit zunehmendem Alter häufiger zu Zuschlägen oder Ablehnungen führt.

Sprechen wir miteinander.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen – in Reinheim, in Frankfurt am Main oder bei Ihnen vor Ort.

Kontakt aufnehmen