Betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer haben nach dem Betriebsrentengesetz einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Spart der Arbeitgeber dabei Sozialversicherungsbeiträge, muß er die Entgeltumwandlung nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich mit einem Zuschuß von 15 Prozent fördern.
Das Gesetz kennt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Welcher Weg sich eignet, hängt von der Größe des Unternehmens, der gewünschten Verwaltung und dem Ziel der Versorgung ab. Wir erläutern Ihnen die Unterschiede und vermitteln die passende versicherungsförmige Lösung.
Betriebliche Krankenversicherung
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter Zusatzleistungen ab, etwa für Zahnbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen oder Krankenhausaufenthalte. Häufig ist der Abschluß ohne individuelle Gesundheitsprüfung möglich, was für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen ein spürbarer Vorteil ist.
Für Arbeitgeber ist die betriebliche Krankenversicherung ein sichtbares Zeichen der Fürsorge und ein Argument bei der Gewinnung von Fachkräften.
Einführung und Betreuung
Betriebliche Vorsorge bringt für Arbeitgeber Informations- und Dokumentationspflichten mit sich. Wir helfen bei der Gestaltung einer verständlichen Versorgungsordnung, informieren Ihre Mitarbeiter und begleiten Ein- und Austritte. Arbeitsrechtliche und steuerliche Gestaltungsfragen klären wir in Abstimmung mit Ihren Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Nutzen für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Für Mitarbeiter bedeutet betriebliche Vorsorge eine zusätzliche Absicherung, die sie privat oft nicht oder nur zu schlechteren Bedingungen erhalten würden. Für Arbeitgeber ist sie ein Instrument der Personalbindung, das in Gesprächen mit Bewerbern einen greifbaren Unterschied macht.
Damit dieser Nutzen ankommt, muß das Angebot verständlich erklärt werden. Wir stellen die Leistungen deshalb in Mitarbeiterinformationen und auf Wunsch in persönlichen Gesprächen vor.
Häufige Fragen
Muß ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muß dafür einen Weg zur Verfügung stellen; bietet er keinen an, kann der Arbeitnehmer eine Direktversicherung verlangen.
Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel?
Eine aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaft bleibt dem Arbeitnehmer erhalten. Sie kann je nach Durchführungsweg beim neuen Arbeitgeber fortgeführt, übertragen oder beitragsfrei gestellt werden.
Wie wird die betriebliche Krankenversicherung steuerlich behandelt?
Das hängt von der Ausgestaltung ab. Diese Frage klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, bevor der Vertrag eingeführt wird.
Eignet sich betriebliche Vorsorge auch für kleine Unternehmen?
Ja. Gerade für kleinere Betriebe gibt es versicherungsförmige Lösungen mit überschaubarem Verwaltungsaufwand, etwa die Direktversicherung oder Gruppentarife in der betrieblichen Krankenversicherung.