Was Sie im Schadenfall tun sollten
Melden Sie einen Schaden unverzüglich, denn Versicherungsverträge verlangen eine zeitnahe Anzeige. Ebenso wichtig ist es, den Schaden so gering wie möglich zu halten – etwa durch das Abstellen von Wasser oder das Sichern eines beschädigten Daches. Sichern Sie Beweise mit Fotos und bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis der Versicherer über die Regulierung entschieden hat.
- Schaden unverzüglich melden
- Schaden mindern, soweit zumutbar
- Fotos und Belege sichern
- Beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen
- Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus Anzeige bei der Polizei erstatten
Unsere Begleitung
Wir nehmen Ihre Schadenmeldung auf, prüfen, welcher Vertrag betroffen ist, und reichen die Meldung mit den erforderlichen Unterlagen beim Versicherer ein. Während der Bearbeitung halten wir den Kontakt, beantworten Rückfragen und behalten Fristen im Blick.
Bei größeren Schäden kann der Versicherer einen Sachverständigen beauftragen. Wir bereiten Sie auf den Termin vor und prüfen dessen Feststellungen.
Wenn der Versicherer nicht oder nicht vollständig zahlt
Lehnt der Versicherer einen Schaden ab oder kürzt er die Leistung, prüfen wir die Begründung anhand der Bedingungen und des Schadenhergangs. Häufig lassen sich Mißverständnisse durch eine sachliche Stellungnahme und ergänzende Unterlagen ausräumen. Ist eine rechtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, ziehen wir zugelassene Rechtsanwälte hinzu.
Vorsorge für den Ernstfall
Viele Schwierigkeiten bei der Regulierung entstehen, weil Nachweise fehlen. Es lohnt sich daher, wertvolle Gegenstände zu fotografieren, Kaufbelege aufzubewahren und Versicherungsunterlagen an einem Ort zu sammeln, der auch im Schadenfall erreichbar ist.
Wir helfen Ihnen, Ihre Unterlagen geordnet zu halten, und sagen Ihnen, welche Nachweise für Ihre Verträge besonders wichtig sind. So läßt sich ein Schaden im Ernstfall schneller und mit weniger Aufwand regulieren.
Häufige Fragen
Muß ich den Schaden selbst beim Versicherer melden?
Nein. Sie können den Schaden uns melden; wir leiten ihn mit den nötigen Unterlagen an den Versicherer weiter und begleiten die Regulierung.
Darf ich nach einem Wasserschaden schon einen Handwerker beauftragen?
Maßnahmen, die den Schaden begrenzen, sollten sofort erfolgen. Vor größeren Reparaturen empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Versicherer, damit die Kosten anerkannt werden.
Kann mir der Versicherer nach einem Schaden kündigen?
Bei vielen Sachversicherungen haben nach einem Schadenfall sowohl der Versicherer als auch der Kunde ein Kündigungsrecht. Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall weiterhin Versicherungsschutz erhalten.
Was gehört in eine gute Schadenmeldung?
Datum, Ort und Hergang des Schadens, eine Beschreibung der beschädigten Sachen mit Fotos, vorhandene Belege und gegebenenfalls das Aktenzeichen der Polizei. Wir sagen Ihnen im Einzelfall, was der Versicherer zusätzlich benötigt.