Nutzungsarten und ihre Anforderungen
Jede gewerbliche Nutzung stellt eigene Anforderungen an eine Fläche. Wir klären diese Anforderungen zu Beginn mit Ihnen und suchen oder vermarkten gezielt danach.
- Büro: Flächeneffizienz, Teilbarkeit, technische Ausstattung, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
- Praxis: Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, Raumhöhen und Installationen, Zulässigkeit der Nutzung
- Handel: Sichtbarkeit, Laufkundschaft, Schaufensterfront, Anlieferung
- Lager und Logistik: Hallenhöhe, Bodentraglast, Tore, Rangierflächen, Verkehrsanbindung
Flächenbedarf richtig bestimmen
Viele Unternehmen unterschätzen oder überschätzen ihren Flächenbedarf. Wir gehen deshalb von der Arbeitsweise aus: Wie viele Arbeitsplätze werden heute und in einigen Jahren benötigt, welche Besprechungs-, Lager- und Sozialräume sind nötig, wie viel Kundenverkehr ist zu erwarten. Aus diesen Angaben ergibt sich ein Anforderungsprofil, mit dem sich Angebote sachlich vergleichen lassen.
Baurechtliche Zulässigkeit
Nicht jede Fläche darf für jede Nutzung verwendet werden. Ob eine Praxis in einer bisherigen Wohnung oder ein Lager in einem Mischgebiet zulässig ist, richtet sich nach dem Bebauungsplan und der erteilten Baugenehmigung. Eine Nutzungsänderung kann eine neue Genehmigung erfordern. Wir prüfen die verfügbaren Unterlagen und empfehlen bei Unklarheiten eine Anfrage beim Bauamt oder die Hinzuziehung eines Architekten.
Verkauf und Erwerb von Gewerbeobjekten
Beim Verkauf einer vermieteten Gewerbeimmobilie stehen die Mietverträge im Mittelpunkt: Laufzeit, Indexierung, Nebenkostenregelung und Bonität der Mieter bestimmen den Wert maßgeblich. Wir bereiten diese Angaben für Kaufinteressenten nachvollziehbar auf.
Für Eigennutzer, die eine Fläche erwerben möchten, prüfen wir, ob Grundriß, Ausstattung und Erweiterungsmöglichkeiten zum Geschäftsmodell passen. Die Finanzierung klären Sie in Abstimmung mit Ihrer Bank.
Gewerbemietverträge
Gewerbemietverträge sind weit weniger gesetzlich geregelt als Wohnraummietverträge und daher stärker verhandelbar. Das gilt für Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Umlage der Nebenkosten und Instandhaltungspflichten. Wir bereiten die Eckpunkte vor; die Vertragsgestaltung im einzelnen gehört in die Hand eines Rechtsanwalts.
Häufige Fragen
Gilt das Bestellerprinzip auch bei Gewerbeflächen?
Nein. Das Bestellerprinzip nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz betrifft nur Wohnraum. Bei Gewerbeflächen wird die Provision frei vereinbart.
Darf ich eine Wohnung als Praxis nutzen?
Das hängt vom Bebauungsplan, der Baugenehmigung und bei Wohnungseigentum von der Teilungserklärung ab. Häufig ist eine Genehmigung der Nutzungsänderung nötig.
Vermitteln Sie auch kleinere Flächen?
Ja, wir vermitteln Gewerbeflächen unterschiedlicher Größe, vom einzelnen Büro bis zur Halle.