Der Suchauftrag
Wer genau weiß, was er sucht, findet schneller. Im Suchauftrag halten wir Lage, Objektart, Größe, Zustand, Preisrahmen und Ihre Ausschlußkriterien fest. Auf dieser Grundlage sichten wir Angebote im Rhein-Main-Gebiet und in Südhessen und stellen Ihnen nur solche Objekte vor, die zu Ihren Vorgaben passen.
Klären Sie Ihren Finanzierungsrahmen frühzeitig in Abstimmung mit Ihrer Bank. Eine Finanzierungsbestätigung erleichtert die Verhandlung, weil Verkäufer ernsthafte Käufer bevorzugen.
Prüfung vor der Kaufentscheidung
Bevor Sie sich festlegen, sollten die Unterlagen geprüft sein. Dazu gehören der Grundbuchauszug mit etwaigen Lasten und Beschränkungen, das Baulastenverzeichnis, der Energieausweis und bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Aus diesen Protokollen ergeben sich häufig anstehende Sanierungen und Sonderumlagen.
Den baulichen Zustand beurteilt im Zweifel ein Bausachverständiger. Rechtliche Fragen zum Vertrag klären Sie mit dem Notar oder einem Rechtsanwalt; wir ziehen diese Berufsträger auf Wunsch hinzu.
Besichtigung mit System
Bei der ersten Besichtigung überwiegt oft der persönliche Eindruck. Für die zweite Besichtigung empfiehlt sich eine Liste: Zustand von Dach, Fenstern und Heizung, Feuchtigkeitsspuren im Keller, Alter der Elektrik, Lärm und Verkehr zu verschiedenen Tageszeiten. Fragen Sie nach Rechnungen über durchgeführte Modernisierungen. So gewinnen Sie ein Bild, das über den ersten Eindruck hinausgeht und eine belastbare Grundlage für die Preisverhandlung bietet.
Kaufnebenkosten einplanen
Zum Kaufpreis kommen Nebenkosten, die in der Regel nicht finanziert werden und aus Eigenkapital zu tragen sind. Die Höhe hängt vom Bundesland, vom Kaufpreis und von der Vereinbarung ab. Lassen Sie sich die konkreten Beträge vorab von Notar, Bank und gegebenenfalls Steuerberater bestätigen.
- Grunderwerbsteuer, deren Satz das jeweilige Bundesland festlegt
- Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- gegebenenfalls Maklerprovision nach Maklervertrag
- gegebenenfalls Kosten für Sachverständige und Finanzierung
Notar, Grundbuch und Eigentumsübergang
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Zur Sicherung des Käufers wird meist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch, nicht schon mit der Unterschrift beim Notar. Zwischen Beurkundung und Eintragung vergehen je nach Grundbuchamt einige Wochen bis Monate.
Häufige Fragen
Vermitteln Sie auch die Finanzierung?
Nein. Wir vermitteln keine Darlehen. Die Finanzierung klären Sie direkt mit Ihrer Bank; wir stellen dafür die Objektunterlagen bereit.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums sichert. Spätere Verfügungen des Verkäufers sind dem Käufer gegenüber insoweit unwirksam.
Ab wann bin ich Eigentümer?
Mit der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Besitz, Nutzen und Lasten gehen meist schon zum vertraglich vereinbarten Übergabetag über.
Kann ich die Wohnung vor dem Kauf mehrfach besichtigen?
Ja. Eine zweite Besichtigung, gern mit einem Fachmann, ist bei einer so großen Entscheidung sinnvoll und üblich.