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KIRCHNER Finanzgruppe GmbH · Immobilien

Grundstücke

Der Wert eines Grundstücks hängt vor allem davon ab, was darauf gebaut werden darf. Diese Frage klären wir, bevor über den Preis gesprochen wird.

Bauland und Bau­e­r­war­tungs­land

Bauland ist ein Grundstück, das nach öffentlichem Baurecht bebaut werden darf und erschlossen ist oder in absehbarer Zeit erschlossen wird. Bauerwartungsland ist dagegen eine Fläche, für die eine künftige Bebauung lediglich erwartet wird, etwa weil sie im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist. Für Käufer bedeutet das einen erheblichen Unterschied in Sicherheit und Zeitrahmen.

Landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich sind in aller Regel nicht für eine Wohnbebauung vorgesehen. Hier ist besondere Vorsicht angebracht.

Be­bau­ungs­plan und Bebaubarkeit

Der Bebauungsplan der Gemeinde legt fest, wie ein Grundstück genutzt werden darf: Art der Nutzung, Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl, Bauweise und oft auch Dachform. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit im bebauten Ortsteil danach, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 BauGB – Baugesetzbuch).

Wer Sicherheit braucht, kann bei der Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage stellen. Der darauf ergehende Bauvorbescheid klärt einzelne Fragen verbindlich, bevor ein vollständiger Bauantrag erstellt wird.

Erschließung

Ein Grundstück ist erschlossen, wenn es an Straße, Wasser, Abwasser und Strom angeschlossen ist. Fehlt die Erschließung ganz oder teilweise, entstehen Kosten, die je nach Gemeinde über Erschließungsbeiträge oder Anschlußgebühren erhoben werden. Klären Sie vor dem Kauf bei der Gemeinde, ob Beiträge bereits abgerechnet sind oder noch ausstehen.

Was wir für Sie prüfen

Wir stellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und, soweit vorhanden, den Bebauungsplan zusammen. Hinweise auf Altlasten, Leitungsrechte oder Wegerechte sprechen wir offen an. Bodengutachten und Vermessung beauftragen Sie bei Bedarf bei den jeweiligen Fachleuten.

Grundstück verkaufen

Für Verkäufer gilt: Je klarer die Bebaubarkeit dargestellt ist, desto leichter lassen sich Käufer überzeugen. Liegt ein Bebauungsplan vor, bereiten wir die maßgeblichen Festsetzungen verständlich auf. Ist die Bebaubarkeit offen, kann eine Bauvoranfrage vor der Vermarktung sinnvoll sein. Auch eine Teilung großer Grundstücke kann wirtschaftlich interessant sein; deren Zulässigkeit und Vermessung klären Sie mit Bauamt und Vermessungsingenieur.

Häufige Fragen

Wo erfahre ich, was auf einem Grundstück gebaut werden darf?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Dort sind Bebauungspläne einsehbar; viele Gemeinden stellen sie auch online bereit.

Was ist eine Baulast?

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwa die Duldung einer Zufahrt. In Hessen wird sie im Baulastenverzeichnis geführt, nicht im Grundbuch.

Sind Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten?

Das ist unterschiedlich und muß im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden. Fragen Sie vorab bei der Gemeinde nach dem Stand der Abrechnung.

Sprechen wir miteinander.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen – in Reinheim, in Frankfurt am Main oder bei Ihnen vor Ort.

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