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KIRCHNER Finanzgruppe GmbH · Immobilien

Erbe, Schenkung, Scheidung – Immobilien in besonderen Lebenslagen

In besonderen Lebenslagen sind oft mehrere Personen beteiligt und die Belastung ist groß. Wir übernehmen die organisatorische Seite; rechtliche und steuerliche Fragen klären zugelassene Berufsträger.

Unsere Rolle

Wir beraten nicht zu Erbrecht, Familienrecht oder Steuern. Unsere Aufgabe ist die organisatorische Begleitung: Unterlagen beschaffen, den Marktpreis einschätzen, den Verkauf oder die Vermietung vorbereiten und die Abstimmung mit den Beteiligten erleichtern. Für alle rechtlichen und steuerlichen Fragen ziehen wir auf Wunsch Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater hinzu.

Geerbte Immobilien

Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Über eine Immobilie aus dem Nachlaß können die Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Verkauf setzt daher Einigkeit voraus. Ein typischer Anlaß für unsere Begleitung ist, daß die Erben an verschiedenen Orten leben und niemand die Organisation vor Ort übernehmen kann.

Bevor verkauft werden kann, muß in der Regel das Grundbuch berichtigt werden. Dafür benötigt das Grundbuchamt einen Erbschein oder ein notarielles Testament beziehungsweise einen Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichts.

Schenkung und vor­weg­ge­nom­me­ne Erbfolge

Wird eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen, etwa an die Kinder, bedarf auch dieser Vertrag der notariellen Beurkundung. Häufig werden dabei Wohnrechte oder ein Nießbrauch vereinbart. Wie eine solche Übertragung steuerlich und rechtlich sinnvoll gestaltet wird, klären Sie mit Steuerberater und Notar. Wir liefern auf Wunsch eine Marktpreiseinschätzung als Gesprächsgrundlage.

Trennung und Scheidung

Gehört die Immobilie beiden Partnern, stehen im wesentlichen drei Wege offen: Ein Partner übernimmt den Anteil des anderen, die Immobilie wird gemeinsam verkauft, oder sie wird vermietet. Ein gemeinsamer Verkauf erfordert die Zustimmung beider Eigentümer. Wir arbeiten in dieser Lage neutral, informieren beide Seiten gleich und halten Absprachen schriftlich fest. Fragen zu Zugewinnausgleich und Unterhalt gehören zu den Rechtsanwälten der Beteiligten.

Ruhe vor Eile

In besonderen Lebenslagen entsteht oft Zeitdruck, der zu übereilten Entscheidungen führt. Wir empfehlen, zunächst die Unterlagen zu ordnen, den Marktpreis einzuschätzen und die Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Erst dann sollte entschieden werden, ob verkauft, übernommen oder vermietet wird. Leerstehende Häuser sollten in der Zwischenzeit regelmäßig kontrolliert und der Versicherer über den Leerstand informiert werden.

Häufige Fragen

Kann ein einzelner Erbe die Immobilie verkaufen?

Nein, über einen Nachlaßgegenstand verfügen die Miterben grundsätzlich gemeinsam. Ohne Einigung bleibt meist nur der Weg über eine Teilungsversteigerung, die rechtlich zu begleiten ist.

Brauche ich einen Erbschein, um zu verkaufen?

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt dies dem Grundbuchamt in der Regel. Ansonsten ist ein Erbschein erforderlich.

Beraten Sie zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer?

Nein. Steuerliche Fragen beantwortet ausschließlich ein Steuerberater. Wir können eine Marktpreiseinschätzung als Gesprächsgrundlage beisteuern.

Sprechen wir miteinander.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen – in Reinheim, in Frankfurt am Main oder bei Ihnen vor Ort.

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