Mietersuche mit Sorgfalt
Eine gute Vermietung beginnt mit einer zutreffenden Objektbeschreibung und einer angemessenen Miete. Wir erstellen das Angebot, beantworten Anfragen, führen Besichtigungen durch und holen von Interessenten die üblichen Unterlagen ein, etwa Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Die Entscheidung über den Mieter treffen Sie.
Bestellerprinzip bei Wohnraum
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermittG – Wohnungsvermittlungsgesetz). Danach darf der Makler vom Wohnungssuchenden keine Provision verlangen, es sei denn, er hat die Wohnung ausschließlich wegen eines Suchauftrags dieses Wohnungssuchenden beim Vermieter eingeholt. In der Praxis zahlt daher in aller Regel derjenige, der den Makler beauftragt hat – meist der Vermieter.
Für Gewerbeflächen gilt das Bestellerprinzip nicht. Dort wird die Provision zwischen den Beteiligten frei vereinbart.
Übergabe und Dokumentation
Bei Einzug und Auszug halten wir den Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll fest, mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und Fotos. Ein sorgfältiges Protokoll ist die beste Grundlage, wenn später über Schäden oder die Rückzahlung der Kaution gesprochen wird. Für die Nebenkostenabrechnung liefern die Zählerstände zum Stichtag zudem die Grundlage einer tagesgenauen Verteilung.
VEASY – Nebenkostenabrechnung tagesgenau und belegt
Die Betriebskostenabrechnung ist für viele private Vermieter die aufwendigste Pflicht des Jahres. VEASY (Vermieter-Abrechnung easy) ist unsere Lösung dafür: Die Kosten werden tagesgenau auf die Mietzeiträume verteilt, etwa bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr, und jede Position ist mit dem zugehörigen Beleg hinterlegt.
Über das Mieterportal können Mieter ihre Abrechnung und die zugrunde liegenden Belege einsehen. Das schafft Nachvollziehbarkeit und erspart vielen Rückfragen den Weg über Telefon und Post.
Fristen im Blick
Die Abrechnung über die Betriebskosten ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Eine geordnete, belegte Abrechnung hilft, diese Frist sicher einzuhalten.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Mietwohnung?
Grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt hat. Vom Mieter darf eine Provision nur verlangt werden, wenn der Makler ausschließlich in dessen Auftrag die Wohnung beim Vermieter eingeholt hat.
Was bedeutet tagesgenaue Abrechnung?
Die Kosten werden nach der tatsächlichen Zahl der Miettage verteilt. Bei einem Auszug Mitte des Jahres trägt jeder Mieter genau den Anteil, der auf seine Mietzeit entfällt.
Können Mieter die Belege einsehen?
Ja. Mieter haben ein Recht auf Belegeinsicht. Mit dem Mieterportal von VEASY ist diese Einsicht digital möglich.
Prüfen Sie Mietverträge rechtlich?
Nein. Wir bereiten die Vermietung organisatorisch vor. Die rechtliche Prüfung eines Mietvertrags übernimmt ein Rechtsanwalt.