Marktpreiseinschätzung statt Wunschpreis
Am Anfang steht die Frage, welcher Preis am Markt erzielbar ist. Wir erstellen dafür eine Marktpreiseinschätzung auf Grundlage von Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und vergleichbaren Angeboten in der Region. Diese Einschätzung ist kein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Wird ein solches Gutachten benötigt, etwa gegenüber Gericht oder Finanzamt, verweisen wir an einen Sachverständigen.
Ein zu hoch angesetzter Preis führt häufig dazu, daß eine Immobilie lange angeboten wird und später deutlich nachgelassen werden muß. Ein sachlich begründeter Angebotspreis schafft dagegen Vertrauen bei Kaufinteressenten.
Offene oder diskrete Vermarktung
Nicht jeder Eigentümer möchte seine Immobilie öffentlich in Portalen sehen. Ein typischer Anlaß für eine diskrete Vermarktung ist ein bewohntes Haus, dessen Bewohner nicht von Neugierigen aufgesucht werden sollen. In diesem Fall sprechen wir vorgemerkte Suchkunden gezielt an und geben die Adresse erst nach einem Erstgespräch und mit Ihrer Zustimmung heraus. Welcher Weg sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam nach Objekt und Ihrer persönlichen Lage.
Unterlagen vollständig zusammenstellen
Ernsthafte Käufer und deren Banken erwarten vollständige Unterlagen. Fehlt etwas, verzögert sich der Verkauf. Wir helfen beim Beschaffen der Dokumente bei Ämtern, Hausverwaltung und Grundbuchamt, soweit Sie uns dazu bevollmächtigen.
- aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte
- Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung
- Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
- bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Aufstellung der Mieteinnahmen
Exposé, Besichtigung und Bonitätsnachweis
Das Exposé ist die schriftliche Objektbeschreibung mit Fotos, Grundrissen und den wesentlichen Kennzahlen. Es soll zutreffend informieren und nichts beschönigen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist der Energieausweis Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen.
Besichtigungen bereiten wir vor und führen sie in Ihrem Auftrag durch. Bevor es ernst wird, bitten wir Interessenten um einen Bonitätsnachweis, in der Regel eine Finanzierungsbestätigung ihrer Bank oder einen Eigenkapitalnachweis. So vermeiden Sie Notartermine mit Käufern, die den Kaufpreis am Ende nicht aufbringen können.
Notarvertrag und Übergabe
Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Wir stimmen den Vertragsentwurf mit Käufer und Notar ab und sorgen dafür, daß Fragen vor dem Termin geklärt sind. Der Notar veranlaßt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und teilt mit, wann der Kaufpreis fällig ist.
Zur Übergabe fertigen wir ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsseln und dem festgestellten Zustand. Damit ist der Vorgang für beide Seiten sauber dokumentiert.
Häufige Fragen
Ersetzt Ihre Marktpreiseinschätzung ein Gutachten?
Nein. Sie ist eine fundierte Einschätzung des erzielbaren Preises für den Verkauf, aber kein Sachverständigengutachten. Ein solches erstellen nur entsprechend qualifizierte Sachverständige.
Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?
In der Regel ja. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt, daß der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer übergeben wird. Für einzelne Gebäudearten, etwa Baudenkmäler, gelten Ausnahmen.
Wer wählt den Notar aus?
Üblicherweise schlägt der Käufer den Notar vor, weil er in der Regel die Notarkosten trägt. Das ist jedoch Vereinbarungssache zwischen den Vertragsparteien.
Wann bekomme ich den Kaufpreis?
Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Notar die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen bestätigt, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer.